Anspruch auf Intensivpflege – Das müssen Sie über Ihre Rechte wissen

Ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege entsteht, wenn ein Arzt diese Versorgung medizinisch notwendig befunden hat und eine entsprechende Verordnung ausstellt. Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten dann übernehmen — wenn die medizinischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind.